Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 9 ME 189/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung; Eigentümeridentität bei Hinterlieger- und Vorderliegergrundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Heranziehung des Eigentümers eines Hinterliegergrundstücks zu einer Vorausleistung auf einen Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück; Eigentümeridentität hinsichtlich des Vorderliegergrundstücks und Hinterliegergrundstücks; ...
- Judicialis
BGB § 1093
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1093
Dienstbarkeit, Eigentümeridentität, Hinterliegergrundstück, Straßenausbaubeitrag, Vorausleistung, Vorderliegergrundstück, Wohnrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung des Eigentümers eines Hinterliegergrundstücks zu einer Vorausleistung auf einen Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück; Eigentümeridentität hinsichtlich des Vorderliegergrundstücks und Hinterliegergrundstücks; ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität bei Vorder- und Hinterliegergrundstück (IMR 2006, 203)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 08.05.2006 - 3 B 97/05
- OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 9 ME 189/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 129
- NVwZ-RR 2007, 129 (Volltext mit amtl. LS)
- BauR 2006, 1944 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 9 ME 189/06
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Straße und damit ein beitragsrelevanter Vorteil entfallen bei Eigentümeridentität für den Hinterlieger nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa dann, wenn es für ihn wegen einer weitgehenden Überbauung des Anliegergrundstückes bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, sich einen Zugang zur Straße zu verschaffen (Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 - NdsVBl. 2001, 18 = NdsRpfl 2000, 296).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag; …
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (…vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -). - OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
Demgegenüber lassen tatsächliche Hindernisse bei Eigentümeridentität - bei Nichtbestehen rechtlicher Hindernisse (vgl. Senatsbeschluss vom 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - juris Rn. 7) - den besonderen wirtschaftlichen Vorteil nur dann entfallen, wenn sie den bestimmungsgemäßen Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück ausschließen und der Eigentümer diese Verhältnisse nicht mit zumutbarem Aufwand beseitigen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - 9 LA 342/04 - juris Rn. 11). - VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06
Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung; …
"Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (…vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).